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Unter diesem Slogan hat der Kanton Aargau eine Broschüre herausgegeben. Darin befinden sich Tipps und Antworten rund um die Strassenverkehrsordnung und wie man sich bei einer Verkehrssituation verhalten soll.
Hier könnt ihr diese Broschüre herunterladen. PDF

Für emissionsarme Lastwagen (Emissionsklasse EURO VI) soll auf Mitte Jahr die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) um 10 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig soll die LSVA an die Teuerung angepasst werden. Der Bundesrat hat heute den Grundsatzentscheid vom vergangenen 23. November bestätigt und das Bundesamt für Verkehr (BAV) ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses mit der EU zu unterzeichnen. Anschliessend wird der Bundesrat die Schwerverkehrsabgabeverordnung anpassen.

 LSVA-Tarife ab 1. Juli 2012 (pdf, 10kb)

Auf den 01. Oktober 2011 hat der Bundesrat die ARV 1 nochmals revidiert. Nebst einigen kleinen

Änderungen, sind aber auch zwei entscheidende Passagen angepasst worden.

Art. 7 Abs. 2 Bereitschaftszeit

Während der Bereitschaftszeit können keine Arbeitspausen und keine Ruhezeiten eingelegt werden.

Neu können Bereitschaftszeiten aber als Lenkpause genommen werden! Dies ist vor allem bei Mehr-fachbesatzung von Vorteil.

Die Arbeitspausen müssen aber trotzdem eingehalten werden. Auch dieser Absatz wurde dem EU-Recht angepasst.

Art. 8 Abs. 3 Arbeitspausen

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen nicht länger als 6 Stunden hintereinander

ohne Pause arbeiten. Die Arbeit ist durch eine Pause von mindestens 30 Minuten

bei einer Gesamtarbeitszeit von 6–9 Stunden und von mindestens 45 Minuten bei

einer Gesamtarbeitszeit von mehr als 9 Stunden zu unterbrechen. Die Pausen können

in Pausen von je mindestens 15 Minuten unterteilt werden.

Dies bedeutet, dass nach 6 Std. Arbeitszeit mindestens 15 Minuten Pausen nötig sind. Endlich stimmt nun auch der Text mit der EU-Verordnung überein.

Die gesamte Änderung können Sie unter dem folgenden Link abrufen:

http://www.admin.ch/ch/d/as/2011/3905.pdf

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